
FAQs
"Jedes Kind lernt schwimmen!"
Unser Schwimmunterricht:
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bestimmte Gelingensbedingungen erfüllt werden. Für einen erfolgreichen Schwimmunterricht in der Schule bedeutet das bei uns folgende Regelungen:
- Im 1. Halbjahr startet die 3a um 8 Uhr am Schwimmbad Röttgen mit der Schwimmtasche in der Schultasche. Unterrichtsmaterial bleibt bereits Freitag in der Klasse, sodass die Schultasche nicht schwer ist. Die Kinder warten draußen vor der Schwimmhalle. Die Lehrer übernehmen bereits einige Minuten vor 8 Uhr die Aufsicht.
- Die 3b startet normal in der Schule.
- Im 2. Halbjahr tauschen die Klassen die Zeiten.
- Die Kinder benötigen einen Badeanzug/enge kurze Badehose, ein Handtuch, eine wasserdichte Badekappe aus Gummi (wird meist geschlossen bestellt). Badelatschen und eine Schwimmbrille können die Kinder mitbringen, sind aber nicht erforderlich. Kinder mit langen Haaren benötigen einen Zopf. Schmuck sollte zu Hause bleiben, damit er nicht verloren geht.
- Außerdem benötigen die Kinder eine Mütze für den Rückweg (bitte IMMER einpacken, bei heißem Wetter sorgen die Lehrer dafür, dass die Kinder diese nicht aufsetzen).
- Die Kinder ziehen sich in der Sammelumkleide unter Aufsicht um. Geduscht wird nur mit Wasser vor und nach dem Schwimmunterricht., daher bitte kein Duschzeug mitgeben.
- Geschwommen wird in verschiedenen Leistungsgruppen von Wassergewöhnung bis zum Schwimmabzeichen Silber. Wir starten mit dem Seepferdchen im Bruststil. Die Einteilung nehmen die LehrerInnen nach einer Sichtung vor.
- Nach einer Wasserzeit von 45 Minuten ziehen sich die Kinder wieder um und gehen gemeinsam zur Schule zurück.
- Im Anschluss wird direkt in der Schule gefrühstückt.
- Verlorene Gegenstände können während der Öffnungszeiten im Schwimmbad abgeholt werden.
Wann ist mein Kind krank?

Wenn Sie sich morgens nicht sicher sind, ob Ihr Kind in die Schule gehen kann/soll, dann überlegen Sie:
- Hat Ihr Kind in den letzten 24 Stunden gebrochen?
- Hat Ihr Kind in den letzten 24 Stunden Fieber gehabt?
- Hustet Ihr Kind mehrfach innerhalb von 5 Minuten?
- Läuft Ihrem Kind dauerhaft die Nase?
- Klagt Ihr Kind über Bauch-/Kopf-/Halsschmerzen/Übelkeit?
- Hat Ihr Kind auf Grund von Symptomen nur die Hälfte der üblichen Schlafenszeit geschlafen?
Können Sie mindestens eine dieser Fragen mit Ja beantworten, dann lassen Sie Ihr Kind bitte zur Beobachtung zu Hause. Eine Beobachtung durch den Lehrer im Klassenraum mit bis zu 27 anderen Kindern hilft weder Ihrem Kind noch allen anderen.
Krankmeldung Ihres Kindes

Die ganztägige Krankmeldung erfolgt bis spätestens 7:30 Uhr durch Sie über unsere App. Wählen Sie als Empfänger bitte den Klassenlehrer, das IPad Lehrerzimmer und falls bekannt den Fachlehrer der ersten Unterrichtsstunde des Tages aus (z.B. bei Sport, Schwimmen, Religion,...).
Sie können Ihr Kind bei einem Arzttermin nur für einzelne Stunden abmelden oder z.B. nur für die Zeit des Schwimmunterrichts bei Erkältung.
Auch mehrere Tage bei Krankschreibung können Sie bereits am ersten Tag für den gesamten Zeitraum eintragen. Wir benötigen kein Attest vom Arzt.
Diese Meldung durch Sie ist bereits zu jeder Uhrzeit auch am Abend vorher oder in der Nacht möglich.
Arzttermine
Grundsätzlich sind Arztbesuche außerhalb der Unterrichtszeit zu absolvieren, wenn Ihr Kind nicht akut erkrankt ist. Ist es medizinisch notwendig einen Termin im Vormittagsbereich zu vereinbaren, müssen Sie dies vorab mit der Klassenleitung absprechen.
Beurlaubung Ihres Kindes

Der Antrag auf Beurlaubung Ihres Kindes wegen eines wichtigen Grundes erfolgt mindestens eine Woche vorher durch eine Mitteilung über unsere App. Wählen Sie als Empfänger bitte den Klassenlehrer und Frau Laschet als Schulleiterin aus.
Einen solchen Antrag müssen Sie für alle Varianten stellen, bei denen Sie vorher wissen, dass Ihr Kind fehlen soll (z.B. Taufen oder Kommunion, Hochzeiten, Beerdigungen oder auch für das Zuckerfest)
Sollte dieser wichtige Grund im direkten Anschluss vor oder nach den Ferien liegen, muss ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung erfolgen. Dieser wird nach Prüfung durch die Schulleitung dem Kind wieder mitgegeben.
